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Als lizenzierte Fachanwältin für Sozialrecht in Dortmund unterstützen wir Sie kompetent bei sämtlichen rechtlichen Hürden, die Ihnen im Sozialrecht begegnen. Unsere Praxis spezialisiert sich auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sei es bei Problemen im Schwerbehindertenrecht oder bei Fragen zum Arbeitslosengeld II. Wir wissen, dass rechtliche Unsicherheit oft mit viel Stress verbunden ist. Deshalb stehen wir Ihnen mit fundiertem Fachwissen und persönlicher Beratung zur Seite. Vom ersten Gespräch bis zur umfassenden Vertretung vor dem Sozialgericht kämpfen wir konsequent für Ihre Rechte.

Rechtliche Schwerpunkte im Überblick

Der Umgang mit dem Sozialrecht stellt für viele Betroffene eine Herausforderung dar, nicht zuletzt wegen der komplexen Abläufe bei Behörden. Unser allererstes Ziel ist es, Ihnen den nächsten Schritt zu erleichtern. Wir vermitteln komplexe Sachverhalte in verständliche Sprache und entwickeln gemeinsam eine Strategie. Dabei legen wir besonderen Wert auf Offenheit: Sie wissen genau, welche Taten wir für Sie unternehmen und welche Erfolgsaussichten wir chancen bewerten. Unsere Expertise umfasst die wichtigsten Bereiche des Sozialrechts, in denen wir Sie umfassend beraten und vertreten.

Schwerbehindertenrecht

Für viele Menschen ist der Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung ein umfassender bürokratischer Akt. Oft erhalten Versorgungsämter die Anträge und bewerten den Grad der Behinderung (GdB) zu niedrig. Als Anwältin in Dortmund unterstützen wir dabei, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Wir prüfen Ihre Akten genau, klären die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs mit Ihnen und vertreten Sie gegenüber der Behörde oder vor Gericht. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Leistungen, sondern auch darum, Benachteiligungen im Alltag am Arbeitsplatz abzuwehren.

Grad der Behinderung (GdB) und Nachteilsausgleiche

Damit Sie die entsprechenden Zuwendungen erhalten, muss die echte Höhe der Behinderung festgestellt werden. Hierzu gehören unter anderem zusätzliche Urlaubstage, besserer Kündigungsschutz am Arbeitsplatz, steuerliche Vergünstigungen oder kostenlose Nutzung des ÖPNV. Wir helfen Ihnen dabei, medizinische Notwendigkeiten so darzustellen, dass Sie die geforderte Einstufung erhalten und die Ihnen zustehenden Vorteile nutzen können.

Gleichstellung und Begleitende Hilfen im Arbeitsleben

Besonders Menschen mit einem Grad der Behinderung zwischen 30 und unter 50 können durch eine Gleichstellung den starken Kündigungsschutz aktivieren. Zudem unterstützen wir sich gegenseitig bei der Beantragung von Hilfsmitteln, zum Beispiel bei technischen Arbeitsmitteln oder Zuschüssen für Personal. Beides sichert Ihren Arbeitsplatz und fördert die Vielfalt in der Region.

Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)

Die Leistung des Bürgergeldes garantiert den Lebensunterhalt für erwerbsfähige Menschen. Dennoch sind Anträge intern aufwendig, und Bescheide des Jobcenters weisen häufig Fehler auf. Sanktionen, falsche Zumutbarkeitsanordnungen oder Unterkunftsnachweise können den Lebensstandard gefährden. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie genau das erhalten, was Ihnen rechtlich zusteht. Wenn der Jobcenter-Widerspruch scheitert oder abgelehnt wird, prüfen wir für Sie, ob eine Klage sinnvoll ist.

Anspruch auf Mehrbedarfe und Kosten der Unterkunft

Nehmen Sie häufig wahr, dass neben dem Grundbedarf weitere Zuschläge gezahlt werden müssen. Das betrifft etwa Alleinerziehende, Schwangere oder Leistungen für kostenintensive Ernährung. Ebenso steht Ihnen zu, dass die Kosten für Miete und Heizung korrekt übernommen werden. Sagt das Jobcenter die Miete nicht zu, droht der Wegzug. Wir prüfen, ob die Grenzen korrekt angewendet wurden und wehren unberechtigte Kürzungen ab.

Abwehr von Sanktionen und Einkommensanrechnung

Wird Ihre Leistung gekürzt, weil ein Termin vergessen wurde, prüfen wir schnell, ob eine Sanktion rechtens ist. Wir analysieren Ihren Fall sorgfältig. Zudem klären wir, ob Nebeneinkünfte, Kindergeld oder Unterhalt korrekt berücksichtigt werden oder wofür die Behörde bereits Gelder einbehalten hat.

Unsere Leistung für Sie im sozialrechtlichen Verfahren

Grundsätzlich prüft das Gericht den Sachverhalt, doch Fälle ohne Anwalt bleibt es oft beim einen Verfahren. Wir übernehmen daher für Sie im Widerspruchsverfahren die komplette Prozessführung. Wir holen die Akten bei den Behörden ein, lassen Gutachten anfertigen oder führen Beweise durch. Sie können sich auf die Sache konzentrieren, während wir auf die Prozessesicherung achten.

Vom Widerspruch bis zur Klage vor dem Sozialgericht

Das rechtliche Vorgehen beginnt immer mit dem Widerspruch, der innerhalb eines Monats geschickt werden muss. Wir formulieren eine scharfe Schrift, die die Fehler der Behörde aufzeigt. Sollte der Widerspruch nicht greifen, reichen wir Klage beim Sozialgericht ein. Dort verhandeln Ihre Interessen und sorgen für eine standesgemäße Wortwahl. Dank vieler Erfahrungen wissen wir, wie Behörden und Gerichte ticken und können unsere Strategie accordingly schärfen.

Warum Sie sich für unsere Kanzlei entscheiden sollten

Wenn es um Ihre Versorgung geht, brauchen Sie eine Anwältin, die Ihnen nicht nur das Fachwissen, sondern auch Verständnis entgegenbringt. In Dortmund verbinden wir hohes Können mit Herzlichkeit. Nehmen wir uns die Zeit für Ihren persönlichen Fall. Sie sind Ihnen nicht nur ein Aktenzeichen, sondern wichtiger Mensch. Wir kommunizieren offen und fair, damit Sie Ruhe haben. Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch.