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Willkommen bei der Kanzlei Focken, Ihrer erfahrenen Fachanwältin für Sozialrecht in Dortmund und Umgebung. Mit Leidenschaft und hoher fachlicher Expertise engagieren wir uns für die Rechte unserer Mandanten und bieten Ihnen kompetente Beratung in allen Fragen des Sozialrechts. Seit unserer Gründung im Jahr 1999 stehen wir Menschen in der Region mit rechtlicher Durchsetzungskraft zur Seite und erarbeiteten uns 2006 den Titel als Fachanwältin für Sozialrecht. Ob es um komplexe Anträge, Widerspruchsverfahren oder gerichtliche Auseinandersetzungen geht – hier finden Sie eine engagierte Anwältin, die Ihre Anliegen konsequent vertritt.

Unser Standort im Herzen der Herzensheimat

Unsere Kanzlei liegt am östlichen Rand des schönen Ruhrgebiets, unserer Herzensheimat. Sie finden uns im Dortmunder Westen im lebendigen Unionviertel, dort gelegen im Union Gewerbehof, Huckarder Straße 10–12. Dieser historische und gleichzeitig moderne Standort bietet eine inspirierende Arbeitsatmosphäre und ist für unsere Mandanten aus Dortmund, dem Ruhrgebiet sowie den angrenzenden Regionen wie Leverkusen, Düsseldorf und Köln optimal zu erreichen.

So finden Sie zu uns

Die Huckarder Straße zweigt rechts von der Rheinischen Straße ab. Wenn Sie von der Dortmunder Innenstadt kommend in Richtung Dorstfeld fahren, finden Sie die Abzweigung direkt nach der Dorstfelder Brücke. Der Union Gewerbehof ist ein bekannter und markanter Anlaufpunkt im Stadtteil.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Die Kanzlei ist hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. An der Kampstraße haben Sie die Möglichkeit, die U43 in Richtung Dorstfeld oder die U44 in Richtung Marten/Walbertstraße/Schulmuseum zu nehmen. Der Ausstieg erfolgt jeweils an der Haltestelle Ofenstraße. Gehen Sie an der nächsten Kreuzung rechts in die Huckarder Straße, und Sie finden alsbald auf der linken Seite die Hofeinfahrt zum Union Gewerbehof.

Anreise mit dem Auto

Autofahrer finden direkt im Union Gewerbehof ausreichend Besucherparkplätze vor. Ihnen stehen alle Parkplätze zur Verfügung, die nicht für andere Gewerbetreibende gekennzeichnet sind. Der Parkbereich ist großzügig bemessen, sodass ein stressfreies Anfahren und Parken vor Ihrem Beratungstermin problemlos möglich ist.

Barrierefreiheit und individuelle Beratung

Wir legen großen Wert darauf, dass unser Rechtsanwalt-Büro für alle Mandanten gut zugänglich und komfortabel ist. Daher stehen Ihnen in unseren Räumlichkeiten barrierefreie Besprechungsräume zur Verfügung. Wir möchten, dass sich jeder bei uns willkommen und verstanden fühlt. Nach vorheriger Absprache sind wir zudem gerne bereit, außerhalb der Kanzlei Hausbesuche durchzuführen, falls Ihnen der Weg zu uns nicht möglich ist. Flexibilität und Mandantennähe sind für uns als Fachanwältin für Sozialrecht keine leeren Phrasen, sondern gelebter Kanzleialltag.

Erreichbarkeit und Terminvereinbarung

Termine für eine persönliche Beratung werden vorab telefonisch abgestimmt. Auf Wunsch können diese Termine auch außerhalb der regulären Erreichbarkeitszeiten stattfinden, um Ihnen entgegenzukommen. Unser Büro ist telefonisch zu folgenden Zeiten erreichbar:

  • Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 12:00 Uhr
  • Zusätzlich Dienstag und Donnerstag zwischen 14:30 und 17:00 Uhr

Sollten Sie außerhalb dieser Bürozeiten anrufen oder die Leitungen einmal gerade belegt sein, hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Nennen Sie uns kurz Ihr Anliegen und Ihre Rückrufnummer. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und freuen mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Qualifikation und Expertise als Fachanwältin

Sie vertrauen Ihrer Anwältin nicht nur Ihre rechtlichen Anliegen an, sondern auch Ihre persönliche Situation. Daher ist eine stetige Weiterbildung für uns selbstverständlich. Seit 1999 bin ich selbstständige Rechtsanwältin und habe im Jahr 2006 den Fachanwaltstitel für Sozialrecht erworben. Um diesen Titel führen zu dürfen, müssen besondere theoretische Kenntnisse im Sozialrecht anhand von Prüfungen nachgewiesen werden. Zudem muss der Nachweis geführt werden, dass in der Praxis besondere Kenntnisse bestehen, beispielsweise durch die eigenständige Bearbeitung einer bestimmten Anzahl von Fällen aus dem Sozialrecht.

Liegen alle Voraussetzungen vor, kann die Rechtsanwaltskammer auf Antrag den Fachanwaltstitel verleihen. Den Titel darf man jedoch auf Dauer nur behalten, wer jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung im Sozialrecht nachweisen kann. Diese Verpflichtung nehmen wir sehr ernst, um Sie stets auf dem aktuellsten juristischen Stand beraten zu können.

Ihre Anwältin seit 1999

Seit über zwei Jahrzehnten stehe ich als selbstständige Rechtsanwältin Menschen bei der Durchsetzung ihrer sozialrechtlichen Ansprüche zur Seite. Langjährige Praxiserfahrung und eine enge emotionale Bindung zur Region sind das Fundament meiner täglichen Arbeit.

Fachanwältin für Sozialrecht seit 2006

Der Erwerb des Fachanwaltstitels im Jahr 2006 unterstreicht unsere Spezialisierung. Durch stetige Fortbildung – mindestens 15 Stunden jährlich – garantieren wir Ihnen eine tiefgehende und aktuelle Sachkunde in allen relevanten Rechtsgebieten.

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie Fragen zum Sozialrecht haben oder Unterstützung in Ihrem individuellen Fall benötigen, zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden. Rufen Sie uns an unter (0231) 147 644 oder nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit mir auf: info@kanzlei-focken.de. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Anliegen und stehen Ihnen als engagierte Fachanwältin für Sozialrecht jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.